Ehevertrag von 1842
Am heutigen Tage ist zwischen dem Kahnschiffer und Junggesellen MARTIN HAESLOOP zu Rönnebeck als Bräutigam einerseits und der Jungfer BEKE SCHULKEN aus Lüssum andererseits der folgende Ehevertrag mit Genehmigung beiderseitiger Verwandten wohlbedächtlich verabredet und geschlossen worden. §1 Die genannten Verlobten versprechen einander nochmals die Ehe und wollen diese nach geschlossenem Aufgebote nächstens durch priesterliche Einsegnung gesetzlich vollziehen lassen. §2 Der Bräutigam nimmt die Braut zu sich und bringt derselben in die Ehe, erstens die demselben laut übergebenen Contracts seines Vaters vom 28. December 1833 beschriebenen Abfindung ad 175 Gold Reichsthaler, geschrieben: einhundertfünfundsiebzig Reichsthaler in Pistolen á 5 Reichsthaler gerechnet, woran auf Bräutigam-Morgen 100 RsT und der Rest ad 75 Reichsthaler Gold nach einem freien Jahr erfolgen soll. §3 Die Braut bringt dem Bräutigam nachstehenden Brautschatz in die Ehe, welcher derselben in dem übergebenen Contracte ihrer elterlichen Stolle vom 20.September 1831 verschrieben ist: 1. einen vollständigen Brautwagen nach Dorfs Sitte, eine Kuh nächst der besten, auch zwei Part Ehrenkleider 2. an barem Gelde: 100 Reichsthaler Gold, buchstäblich=einhundet Reichsthaler in Pistolen zu Stück 5 RST, welcher derselben Braut morgen ausgeantwortet werden soll. §4 Wollen die Verlobten damit die Regel "Längst Leib, längst Gut" unter sich aufrichten, dergestalt, dass, in kinderlosem Ableben des einen oder des anderen Ehegatten, der Überlebende des zuerst verstorbenen Ehegatten einziger Erbe sein solle. Urkundlich dessen ist dieser Ehevertrag von allen Theilen eigenhändig unterschrieben worden und soll das Königliche Amt und dessen Beglaubigung gezierend ersucht werden. Geschehen Blumenthal, den 16.März 1842
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