Theilungs-Vergleich,
Mit des Jacob Kleinen Kinder aus Buchholtz
Actum Buchholtz d.14ten Decembr. AD 1740.

Da der Jacob Klein verstorben, und drey noch
unerzogene Kinder hinterlassen, als 1 Sohn
Christoph von 10 Jahren, eine Tochter Barbara
von 8 Jahren, und noch eine Tochter Maria
von 5 Jahren, so ist im oben angesetzten Dato
sowohl wegen der Verlassenschaft , als wie
auch wegen Versorgung und Auferziehung
solcher Kinder, auf Befehl der Gnädigen
Herrschaft, durch den Peistischen Verwalter
Johann Schlesier mit Zuziehung des Dorf-
Schulzen Hans Willen, und Dorf-Geschwor-
nen, Michael Karstein, folgendermaßen,
eine Richtigkeit gemachet worden, und da
der Bauer Martin Reymann, aus Sargen,
der nächste Freund von solchen Kindern ist, in-
dem es seiner Schwester Kinder sind, so ist
derselbe zum Vormund erwählet worden,
auch ist mit ihm zugleich abgemachet, daß
er solche Kinder christlich auferziehen soll,
und jedes bis es 15 Jahre alt sein wird, mit
Speisung und Kleidung zu unterhalten, wofür
ihm dann von des Jacob Kleinen Habseligkeit
etwas gereichet worden, welches alles allhier nach-
stehend, ausführlich beschrieben stehet. Nun folget
worinnen die Verlassenschaft des Jacob Kleinen bestehet,
als

1.) An allerhand Hausgerät, so zu Geld geschlagen.
7 Fl. 7 Gr. 9 d. Ein Wasser-Kessel.(Fl. .; Gr. )
2 Fl. 7 Gr. d. Ein Fisch-Kessel. (d. )
1 Fl. - - - - Noch für einen klein.Fisch-Kessel
5 Fl.18 Gr. - - für allerhand alt Eisenzeug
- - 24 Gr. - - Für eine Holz-Säge
1 Fl. 6 Gr. - - Für 4 Eisen- Löß -Ringe
2 Fl.- - - - Für ein alt Würk-Gestell
1 Fl.15 Gr. - - Für ein altes Schaaff
- - 18 Gr. - - Für alte gläserne Schüsseln
3 Fl.13 Gr. - - Für 2 Egdten und 1 Paar Bracken

2.) An Vieh und Pferde.
30 Fl. Für zwey Pferde
21 Fl. Für einen Ochsen
17 Fl. Noch für einen Ochsen
13 Fl. Für eine Kuh
3 Fl.15 Gr. Für einen kleinen Wagen

3) Fürs Futter.
10 Fl.- - - - Fürs Heu, so der H. Pfenner gekauft.
2 Fl 25 Gr. - - für 40 Bund Haferstroh
Sa.122 Fl. 29 Gr. 9 d. Davon ist folgendes abzuziehen
und auszuzahlen, als
dem Krüger für Bier 1 Fl.15 Gr.
Für den Sarg 3 Fl.- -
Dem Herrn Pfarrer 1 Fl.29 Gr.
Dem Schmied - - 26 Gr.
Dem Schneider - - 16 Gr. - -
Huben-Schoß 4 Fl. 1 Gr.
Dem Ramm alte Miethe 2 Fl.- -
Dem Horn an Miethe 2 Fl.- -
An Theilungskosten 8 Fl.- -
- 23 Fl.27 gr. - - Abzug
Sa: 99 Fl. 2 Gr. 9 d. bleiben noch vorhanden

Von diesem Gelde hat die Gnädige Herrschaft auf
Intereße an sich behalten 66Fl. 20Gr.wovon jährlich
4 Fl.gefallen sollen, welche aber denen Kindern zum
besten, bis ein jedes Kind 20 Jahr alt sein wird,
bey der Herrschaft stehen bleibet, weshalb dann auch
dieser wegen dem Martin Reymann, als Vormund
von der Gnädigen Herrschaft eine Versicherungs-
Schrift ertheilet worden, wie es mit Auszahlung
der Intereßen, und des Capitals gehalten werden soll.
Nun folget dasjenige, so der Martin Reymann,
wegen der Aufziehung dieser Kinder bekommen:
32 Fl. 11 Gr. 9 d. an Geld.
2 Scheffel Erbsen
4 Schfl.2 Viertel Korn, auch noch besonders das ausgesäete
8 Schfl. 2 Viertel Haaber
6 große Bett. 3 Pfühl . 5 Küßen.
3 große Bett-Züchen , und 12 Kopfzüchen
5 Stück gedrehligte Tische-Tücher
Einen großen Kasten und eine kleine Lade.
Ein alt Speise-Schaaff u.2 alte Bett-Gestell.
Einen alten Grauen Rock, und 2 gedrehligte Kittel.
Da nun der Martin Reymann dieses alles erhalten,
so hat er sich erkläret, einer jeden Tochter, wenn
sie 18 Jahr alt sein wird, 2 große Bett, 1 Pfuhl
und 2 Küßen, mit weiß Bezug abzugeben.
Womit dann diese Theilung geschlossen und zu
desto mehrerer Festhaltung, hat diesen Theilungs-
Brief, die Gnädige Lehns-Herrschaft selbst eigen-
händig unterschrieben.

E. G. v.Kreytzen


Fußnoten zum Theilungs-Vergleich.

Verlassenschaft = Nachlaß
Richtigkeit = Vertrag
Fl. = Florin = Gulden. 1 Gulden = 30 Groschen; 1Groschen = 18 Pfennige.
Groschen = 18 Pfennige
d = Denar = Pfennige
Löß-Ringe Diese Bedeutung ist mir unbekannt
Webstuhl (wirken = weben)
Schrank (Schaff war die niederdeutsche Bezeichnung für einen Schrank)
Egdten- Egge
Bracken= Sie waren mit Strängen an den Siehlen der Pferde befstigt und verteilten den Zug der Pferde gleichmäßig auf Wagen oder Ackergerät.
Hubenschoß = Die damalige Grundsteuer, neben Horn und Klauenschoß,der für das Vieh am den Staat zu zahlen war. Dieser Hubenschoß wurde aber vom Lehnsherrn eingezogen und an das Amt, (die unterste staatliche Behörde) abgeführt.
Theilungskosten = die Kosten für dieses Document
Intereße = die Zinsen für einen Kredit
gefallen = gezahlt werden sollen, (hier, die Zinsen für diesen Kredit
Scheffel,ein Hohlmaß; Der "Berliner Scheffel" in ganz Preußen gültig, hatte 54,964 Liter Inhalt. Bei Hafer entsprach dies ca 23 kg Gewicht.
Pfühl = Oberbett
Züchen = Bezug, Bettbezug
gedrehligte = grobes Leinen, Drillich
Schaaff = Schaff = Schrank; Kleiderschaff = Kleiderschrank